Sachkundenachweis V-NISSG

Höchste Sicherheit für unsere Kunden

Unter der V-NISSG Verordnung müssen Kosmetikerinnen – die mit technischen Geräten arbeiten – ab dem 1. Juni 2024 einen Sachkundenachweis vorweisen. Insbesondere für Anwendungen mit nichtionisierender Strahlung oder Schall.  Das sogenannte V-NISSG steht zum Schutz des Kunden, um Verletzungen, Verbrennungen, Infektionen etc. zu vermeiden.

Ein Sachkundenachweis gilt als Bestätigung, dass eine Absolventin oder ein Absolvent die erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten erworben hat und befähigen diese/diesen dazu, die in der Verordnung V-NISSG aufgeführten Behandlungen auszuführen.

Einige Behandlungen verwenden Produkte, die nichtionisierende Strahlung wie Laserstrahlung oder Licht erzeugen. Dabei entstehen starke Belastungen der bestrahlten Gewebe. Wenn solche Behandlungen nicht sachgerecht durchgeführt werden, sind die Haut, die Augen und andere Gewebe großen Risiken ausgesetzt.

Unser Kosmetikstudio ist stolz darauf, die V-NISSG Zertifizierung zu besitzen. Diese Zertifizierung garantiert, dass wir höchste Standards in Bezug auf Qualität und Sicherheit einhalten. Unsere Geräte und Behandlungen entsprechen den strengen Vorschriften des Schweizerischen Gesetzes über den Schutz vor nichtionisierender Strahlung und Schall (V-NISSG). So können Sie sicher sein, dass Sie bei uns in besten Händen sind und sich auf professionelle und sichere Anwendungen verlassen können.

 


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